Freitag, 17. September 2010

Menowin muss wieder in den Knast

Menowin muss wieder in den Knast

Menowin Fröhlich muss wieder in den Knast. Der DSDS-Zweite hat zu oft gegen seine Auflagen verstoßen und muss seine Strafe jetzt endgültig absitzen.


Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat beantragt, dass Ex-DSDS-Kandidat Menowin Fröhlich die restlichen 313 Tage seiner Haftstrafe absitzen muss und seine Bewährung aufgehoben wird.
Stefan Rathgeber vom Amtsgericht Darmstadt bestätigt gegenüber RTL.de „Herr Fröhlich muss den Rest seiner Jugendstrafe absitzen.“

Was war passiert? Menowin hat mehrfach gegen Bewährungsauflagen verstoßen. Stefan Rathgeber bestätigt: „Es gab eine Jugendstrafe von 313 Tagen die zur Bewährung ausgegeben war. Er sollte während dieser Zeit Kontakt zur Bewährungshelferin halten, hat dies aber versäumt. Zudem waren drei Anhörungstermine vor Gericht angesetzt, die Herr Fröhlich nicht wahrgenommen hat.“
Daraufhin stellte die zuständige Staatsanwaltschaft Ingolstadt den Antrag auf Widerruf der Bewährung. Diesem Antrag gab der zuständige Richter am 23.07. 2010 statt.
Menowins Anwälte legten Beschwerde gegen dieses Urteil ein, diese wurde aber am 13.08. 2010 vom Landgericht Darmstadt verworfen. Damit steht also fest, dass Menowin wieder ins Gefängnis muss.

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